Besucher |   | Aktuelles aus dem Stadtrat

Als Stadtratsmitglied möchte ich an dieser Stelle Informationen bereitstellen und über Sachverhalte berichten, die im öffentlichen Teil der Ratssitzungen besprochen oder beschlossen wurden - gleichzeitig lade ich jeden Bürger des Ortes herzlich ein, die Stadtratssitzungen einmal selbst zu besuchen, Fragen zu stellen (auch unbequeme) sowie Anregungen zur Verschönerung des Ortes und der Verbesserung der Lebensqualität vorzubringen. Lars Kollmann


Die letzte Stadtratssitzung am 27.09.2007 behandelte 4 Themen. Die Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr hinsichtlich der Öffnung der Wehr für Kinder. Dieses Vorhaben wird von allen Stadträten begrüßt und vorbehaltlos unterstützt! Weiterhin ging es um Beschlüsse zum Verkauf von Grundstücken, die der Stadt gehören und mit Garagen bebaut sind. (s. unten)
Nächster Punkt (Sie entnahmen es der Presse) ist die Beleuchtung der Straßen im Ort. Meine persönlichen Aussagen hat Herr Horenburg in der MZ vom 02.10.2007 treffend wiedergegeben. Wenn wir die Kosten für die Beseitigung mutwilliger Schäden an der Straßenbeleuchtung im Raum Gernrode nicht hätten, wäre eine Straßenbeleuchtung in vollem Umfang wahrscheinlich kein Problem!
Thema 4 ist die grundhafte Sanierung der Straßen Spittelteich bis Hagental. Beginn der Bauarbeiten ist der 22.10. 2007. Betroffene Anwohner werden am 09.10.2007 umfassend informiert.

Für mich wichtigster Punkt ist die erneute Diskussion um die Auswirkungen auch finanzieller Art, die durch Übergriffe einiger "Insassen" des Kinderheims für die Stadt Gernrode und Ihre Bewohner entstehen. Grundlage für die Unterbringung jugendlicher Straftäter ist das Jugendgerichtsgesetz

§ 71 JGG
Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
(1) Bis zur Rechtskraft des Urteils kann der Richter vorläufige Anordnungen über die Erziehung des Jugendlichen treffen oder die Gewährung von Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch anregen.
(2) Der Richter kann die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen, wenn dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Maßnahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gefährdung seiner Entwicklung, insbesondere vor der Begehung neuer Straftaten, zu bewahren...

Aus meiner Sicht ist das nicht gegeben. Ich fordere deshalb das Landesverwaltungsamt auf, die Eignung erneut zu überprüfen!


Schuldrechtsanpassungsgesetz

Warum ich meine Garage mieten muss

Garagen an der Stiftskirche

Auch die Garagen an der Stiftskirche
sind betroffen

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist die Gesetzliche Regelung über die bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundenen DDR-spezifischen Bodennutzungsverhältnisse. Es regelt die bis zur Wiedervereinigung bestehenden Bodennutzungsverhältnisse, sofern sie nicht durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz erfasst sind.

Wegen chronischem Mangels an frei verfügbaren Baumaterialien war es in der DDR bis Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts grundsätzlich nicht gestattet, Garagen zu bauen. Dann begann ein kleiner, staatlich organisierter „Boom“ im Garagenbau. Die Kommunen bestimmten für den Garagenbau ein genau definiertes Gebiet, das aus damaliger Sicht für eine Wohn- oder Gewerbebebauung nicht geeignet war und die Bauwilligen organisierten sich als Garagengemeinschaft, finanziert durch ihre Mitglieder und nicht selten unterstützt durch die Bereitstellung von Zuschüssen und Technik nach Vereinbarungen im „BKV“, dem gewerkschaftlichen Betriebskollektivvertrag. Bebaut wurde das vorgegebene Terrain meist mit massiven Garagen, oft mit typengleichen Reihengaragen. In der absoluten Mehrzahl der Fälle wurde der Einzelne Eigentümer seiner Garage. Das Nutzungsverhältnis wurde individuell geschlossen.
Unbefristet und vermeintlich auf Dauer, weil nach den geltenden Rechtsbestimmungen, speziell den §§ 312 bis 315 Zivilgesetzbuch, so gut wie nicht kündbar zum Nachteil des Garagenbauers, der ja das Grundstück - oft so genannte Rest- und Splitterflächen - maßgeblich aufwertete.

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz (Art. 1) soll nunmehr nach dem Recht der DDR begründete Vertragsverhältnisse verschiedenster Art (Miet-, Pacht-, Überlassungs- und andere Nutzungsverträge), die zum Gebrauch oder zur Nutzung eines Grundstückes berechtigen, in BGB-konforme Rechtsgestaltungen überführen.“

Kommentar:

Lars Kollmann 28.07.2007

Das Gesetz trennt den kommunalen Grund und Boden von seiner privaten Bebauung. Es ermöglicht der Kommune nun, über eigene Grundstücke frei zu verfügen. Kommunen sind zur Anwendung dieses Gesetzes verpflichtet. Gleichfalls können Sie die Garagen zu einem angemessenen Zins vermieten. In Sonderfällen könnten die betroffenen Grundstücke auch an den oder die Mieter verkauft werden. Diese gilt nicht für bebaute Grundstücke, für die bereits weitergehende Bebauungspläne der Kommune vorliegen.


Kreisumlage erhöht

Notgeld von 1921

Das Landesverwaltungsamt verpflichtet den Landkreis Quedlinburg zur drastischen Erhöhung der Kreisumlage. Die Kreisumlage ist der prozentuale Teil der Einnahmen einer Gemeinde, der an den Landkreis abgeführt werden muss. Mit diesem Geld finanziert der Landkreis  ihm übertragene Aufgaben. Es erfolgte eine Erhöhung auf 51,7072% - das bedeutet eine Mehrbelastung für die Stadt Gernrode i. H. v. ca. 150.000 €. Der vorliegende Bescheid verpflichtet die Stadt Gernrode und alle anderen Gemeinden im ehemaligen Landkreis Quedlinburg zur Zahlung der erhöhten Kreisumlage. Es handelt sich um einen Betrag, der nicht im Haushaltsplan erfasst war und den Gernrode nicht aufbringen kann ohne andere Leistungen zu kürzen oder Abgaben zu erhöhen.

Kommentar:

Bleibt das Licht jetzt immer aus?
Lars Kollmann 28.07.2007

Nach Jahren der ausgeglichenen Haushalte wird Gernrode nun in die finanzielle Steinzeit versetzt. Über freiwillige Ausgaben wurde im Stadtrat schon lange nicht mehr entschieden, da es keine Mittel gab, diese zu finanzieren. Wie sollen Stadträte nun auf die Wünsche nach Modernisierung von Grundschule, Krippe und Kindergarten reagieren? Diese typischen Aufgaben des Stadtrates, die die Verwendung der Einnahmen einer Kommune zum Wohl Ihrer Bürger umfassen sind praktisch von der Tagesordnung verschwunden.


 

 


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